Prix Mobilier Lounge à la vente 2012 / 2013
Déclaration et information: Tous nos meubles sont produits en Suisse et sont donc "SWISS MADE". A côté des meubles standards, nous proposons aussi des confections sur mesure.
Couvertures: 700 PVC similicuir haute gamme / certification anti-feu DIN EN 4102 T1+2 / B1 / CH 5.2 / 5.3 350 PU similicuir / certification anti-feu DIN EN 4102 T1+2 / B1 / CH 5.2 / 5.3 400 cuir / certification anti-feu DIN EN 4102 T1+2 / B1 / CH 5.2 / 5.3
Laque DD: 2800 nuances de couleurs RAL / en aspect brillant / satiné / mat
Bois: sapin / hêtre / épicéa (aussi laqué et huilé)
Contactez nous pour une offre sur mesure.
Les prix sont indicatifs et par unité. Sur des commandes de grande envergure nous faisons des rabais.
Allgemeine Geschäftsbedingungen CREATIVEWORK AG
AGB Kauf und Dienstleistungsverträge Creativework AG Winterthur:
Die Preise verstehen sich entsprechend separatem Kaufvertrag (Auftragsbestätigung)
Zahlbar in Bar bei Abholung oder nach Absprache mit dem Kunden innert 10 Tagen, alle Preise verstehen sich exkl. 8% MWSt. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die zusätzlichen unterzeichneten Dokumente.
Die Creativework AG behält sich das Recht vor, ausgewiesene Rabatte bei nicht fristgerechter Zahlung nachträglich in vollem Umfang zu fakturieren!
Grundlage: Schweizerisches Obligationenrecht.
Zahlung: Die Ware ist bei Empfang zu bezahlen. Wird durch den Vermieter die Zahlung durch Rechnung vereinbart, so ist diese innert 10 Tagen zu bezahlen. Ein Recht auf Mahn- und Verzugszinsen ist vorbehalten.
Randzeiten Mehraufwand: Randzeiten sowie Wochenendeinsätze werden mit CHF 150.00 verrechnet, die Pauschale ist vor Ort in Bar zu entrichten. Anlieferung / Abholung an Randzeiten sind mindestens 24 Stunden vorher anzumelden.
Lagerung & Logistik Mitarbeiter: (Nur für Kunden in Zusammenhang mit Eventeinsätzen). Ein Lagerplatz wird mit CHF 160.00 / m2 vorfakturiert, der Stundenansatz für eine Logistikmitarbeiterfachkraft liegt bei 120.00 CHF inkl. Stapler und Geräte.
Brandschutzvorschriften: Creativework AG lehnt jegliche Haftung der Möbel ab! Das Einhalten der Kantonalen sowie Schweizerischer Brandschutzauflagen ist Sache des Käufers! Creativework AG lehnt ausdrücklich jegliche Haftung ab!
Eigentumsvorbehalt: Die erworbenen Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Firma CREATIVEWORK AG. Vor der Begleichung des vollen Rechnungsbetrages dürfen die Waren weder veräussert, verpfändet noch ausgeliehen werden. Bei allfälligen Pfändungen oder Retentionen ist der Käufer unter Schadenersatzfolge verpflichtet, dem Betreibungsamt vom Kaufvertrag in Kenntnis zu setzen und die Creativework AG unverzüglich zu benachrichtigen.
Konkurrenz Verbot: Die erworbenen Waren dürfen nicht an Dritte verkauft oder vermietet werden. Wird eine andere Vereinbarung mit der Creativework AG getroffen, so ist diese in einem separaten Zusatzvertrag geregelt.
Annullation: Sollte die Bestellung, bzw. die bestätigten Dienstleistungen ganz oder teilweise annulliert werden, wird versucht die Bestellung zu stornieren. Sollte eine Stornierung jedoch negativ ausfallen so ist der Auftraggeber zu 100% des Auftragstotals haftbar.
Erfüllungsort, Gerichtsstand: Als Gerichtsstand wird CH-8544 Attikon bei Winterthur vereinbart.

